Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Dem Verein der Kinder- und Jugendförderung Vieselbach e.V. werden, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR für die Anschaffung von u. a. zwei Fußballtoren und weiteren Spiel- und Sportgeräten zur Verfügung gestellt

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.