Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend §17(2a) i.V.m §18(b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Kirmesverein Schmira e.V., vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, 160,00 EUR zur Vorbereitung und Durchführung eines Kinderfestes zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für Bastel- und Dekorationsmaterial, zum Kauf von Preisen, Präsenten und Süßigkeiten für die Kinder sowie ein Rahmenprogramm eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.