Sitzung: 30.08.2021 OR HOH006/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 1371/21
Beschluss:
Entsprechend
§ 18 (d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Verein zur Förderung des Feuerwehrgedankens
Erfurt-Hochheim e.V für Anschaffungen bzw. Ausgaben im Rahmen der
Vereinstätigkeit, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle
Mittel in Höhe von 335,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Diese
Mittel können verwendet werden für u a.:
- Gebühr für die Alarmsoftware
"Divera" zur Auswertung und Anzeige eines Einsatzes im
Gerätehaus bei einer Alarmierung der Feuerwehr,
- Anschaffung eines Pavillons für
die Jugendfeuerwehr/Einsatzabteilung/Feuerwehrverein für Jugendlager,
Ausbildungsmaßnahmen und Veranstaltungen des Vereins.
Die
ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden
Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.