Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18 (d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Verein zur Förderung des Feuerwehrgedankens Erfurt-Hochheim e.V für Anschaffungen bzw. Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel in Höhe von 335,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Diese Mittel können verwendet werden für u a.:

  1. Gebühr für die Alarmsoftware "Divera" zur Auswertung und Anzeige eines Einsatzes im Gerätehaus bei einer Alarmierung der Feuerwehr,
  2. Anschaffung eines Pavillons für die Jugendfeuerwehr/Einsatzabteilung/Feuerwehrverein für Jugendlager, Ausbildungsmaßnahmen und Veranstaltungen des Vereins.

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.