Sitzung: 01.09.2021 OR MAR/006/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1378/21
Beschluss:
Entsprechend
§ 17 Abs. 2a, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Marbacher
Chorverein "Musica viva" e.V., vorbehaltlich der Bestätigung des
Haushaltes, finanzielle Mittel i.H.v. 250,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der
Vereinstätigkeit (u.a. Honorarkosten für Chorleiter) bzw. der schon getätigten
Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.
Die
ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden
Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.