Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 der Ortsteilverfassung – Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt – werden dem Marbacher Karneval Club e.V., vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, zur Unterstützung der Vereinstätigkeit, finanzielle Mittel i.H.v. 800,00 EUR zur Verfügung gestellt. Diese Mittel können u. a. für den Erwerb einer neuen Vereinsfahne, einer elektronischen Schließanlage, sowie für eine GoPro-Kamera verwendet werden.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.