Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 der Ortsteilverfassung – Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt – werden dem Kinder- & Jugend – Tanzverein Marbach e.V., vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, zur Vorbereitung und Durchführung seiner Veranstaltungen (u.a. Neuausstattung Tanzmariechen / Ersatzbeschaffung von Ponchos) finanzielle Mittel i.H.v. 800,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.