Sitzung: 01.09.2021 OR MAR/006/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 1291/21
Beschluss:
Entsprechend
§ 17 Abs. 2a, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem
Förderverein St. Gotthardt Kirche Erfurt – Marbach e.V., vorbehaltlich der
Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel i.H.v. 800,00 EUR zur Verfügung
gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der
Vereinstätigkeit (u.a. zur Durchführung von zwei Benefizkonzerten) bzw. der
schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.