Sitzung: 01.09.2021 OR MAR/006/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 1289/21
Beschluss:
Entsprechend
§ 17 Abs. 2a Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Förderverein
Marbacher Lausbuben e.V., vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes,
finanzielle Mittel von 400,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der
Vereinstätigkeit (u.a. Durchführung eines Töpferkurses) bzw. der schon
getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.