Beschluss

 

01

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die in der Anlage[1] befindliche Änderung der "Qualitätsstandards für erzieherische Hilfen und Eingliederungshilfen in der Landeshauptstadt Erfurt" in Punkt 1.5.1.2 und 1.6.1.2 gemäß § 34 SGB VIII (vgl. Qualitätsstandards 2020, S. 18 und 21, Drucksache 0852/20 – Anlage 1).

 

02
Dem Jugendhilfeausschuss ist bis zum III. Quartal 2022 ein Bericht über die Umsetzung vorzulegen.

 



[1] Die Anlage ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.