Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Für den Bereich der Kleingartenanlage in Linderbach soll gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der einfache Bebauungsplan LIN742 "Kleingartenanlage Einheit Linderbach“ aufgestellt werden.

 

Der Geltungsbereich wird begrenzt:

  • im Norden:        von der nördlichen Grenze des Flurstücks 80, Flur 3, Gemarkung Linderbach
  • im Osten:           von der östlichen Grenze des Flurstücks 271, Flur 4, Gemarkung Linderbach
  • im Süden:           von der südlichen Grenze des Flurstücks 81/8, Flur 3, Gemarkung Linderbach
  • im Westen:        von den westlichen Grenzen der Flurstücke 81/3, 81/4, 81/5, Flur 3, Gemarkung Linderbach

 

Mit dem Bebauungsplan wird folgendes Planungsziel angestrebt:

 

-              Sicherung der bestehenden Kleingartenanlage.

 

(red. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 6 beigefügt.)