Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Die Beschlüsse zur 1. Änderung des Bebauungsplanes LIA278 " Auf der Großen Mühle, Hinter den Wänden, Hinterm Gasthofe" 

-          Beschluss des Stadtrates Nr. 1941/10 vom 15.12.2010 bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt Nr. 2 am 28.01.2011

-          Beschluss des Stadtrates Nr. 1418/14 vom 15.04.2015 bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt Nr. 8 am 08.05.2015

-          Beschlusspunkt 01 zum Beschluss des Stadtrates Nr. 0137/15 vom 20.01.2016 bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 4 am 18.03.2016

werden gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB aufgehoben.

 

02

Für den Bebauungsplan LIA278 " Auf der Großen Mühle, Hinter den Wänden, Hinterm Gasthofe", rechtswirksam seit dem 23.10.1992 soll gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB das Aufhebungsverfahren eingeleitet werden.

 

03

Die Aufhebung erfolgt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

 

04

Der Entwurf der Aufhebungssatzung LIA278 " Auf der Großen Mühle, Hinter den Wänden, Hinterm Gasthofe" in seiner Fassung vom 18.09.2020 und die Begründung in der Fassung vom 14.05.2021 werden gebilligt.

 

05

Der Entwurf der Aufhebungssatzung LIA278 " Auf der Großen Mühle, Hinter den Wänden, Hinterm Gasthofe" und die Begründung werden gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

Gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Aufhebung berührt werden, beteiligt.

 

(red. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 5 beigefügt.)