Sitzung: 21.07.2021 StR/005/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2056/20
Beschluss
01
Die Beschlüsse zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes LIA278 " Auf der Großen Mühle, Hinter den Wänden, Hinterm
Gasthofe"Â
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Beschluss
des Stadtrates Nr. 1941/10 vom 15.12.2010 bekannt gemacht im Amtsblatt der
Stadt Erfurt Nr. 2 am 28.01.2011
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Beschluss
des Stadtrates Nr. 1418/14 vom 15.04.2015 bekannt gemacht im Amtsblatt der
Stadt Erfurt Nr. 8 am 08.05.2015
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Beschlusspunkt
01 zum Beschluss des Stadtrates Nr. 0137/15 vom 20.01.2016 bekannt gemacht im
Amtsblatt Nr. 4 am 18.03.2016
werden gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 2
Abs. 1 Satz 1 BauGB aufgehoben.
02
Für den Bebauungsplan LIA278 " Auf der
Großen Mühle, Hinter den Wänden, Hinterm Gasthofe", rechtswirksam seit dem
23.10.1992 soll gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB das
Aufhebungsverfahren eingeleitet werden.
03
Die Aufhebung erfolgt gemäß § 1 Abs. 8
BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13
BauGB.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und
Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2
Nr. 1 BauGB abgesehen.
04
Der Entwurf der Aufhebungssatzung LIA278
" Auf der Großen Mühle, Hinter den Wänden, Hinterm Gasthofe" in
seiner Fassung vom 18.09.2020 und die Begründung in der Fassung vom 14.05.2021
werden gebilligt.
05
Der Entwurf der Aufhebungssatzung LIA278
" Auf der Großen Mühle, Hinter den Wänden, Hinterm Gasthofe" und die
Begründung werden gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs.
2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Aufhebung berührt werden, beteiligt.
(red. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 5 beigefügt.)