Sitzung: 21.07.2021 StR/005/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1368/20
Beschluss
01
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
LIN602 für das Gebiet " Linderbach Süd-Ost " (Beschluss des
Stadtrates Nr. 1422/09 vom 23.09.2009), bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt
Erfurt Nr. 19 am 09.10.2009 wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB aufgehoben.
02
Der Aufstellungsbeschluss, sowie der
Beschluss über die Billigung des Entwurfes zum Vorhaben- und Erschließungsplan
LIA276 "Am Weiher" beschlossen vom Gemeinderat Linderbach am
06.12.1990, bekannt gemacht durch Aushang am 07.12.1990 wird gemäß § 2 Abs. 1
Satz 1 BauGB aufgehoben.
03
Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum
Vorhaben- und Erschließungsplan LIA276 "Am Weiher" (Beschluss- Nr.
56-12-91, beschlossen vom Gemeinderat Linderbach am 05.02.1991) wird gemäß § 2
Abs. 1 Satz 1 BauGB aufgehoben.
04
Für den Bereich des einfachen
Bebauungsplans LIN736 "Am Weiherweg" soll gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1
BauGB i.V.m. § 13 BauGB ein einfacher Bebauungsplan LIN736 aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
im Norden:        durch die südliche
Straßenbegrenzungslinie der Straße Elsterweg, der nördlichen Begrenzungslinie
des Flurstücks 83/3, Flur 4, Gemarkung Linderbach und von der nördlichen
Straßenbegrenzungslinie der Straße "Hinter den Wänden" sowie der
nördlichen Grenze der Flurstücke 252/5, 265/2,Â
Flur 4, Gemarkung Linderbach
im Osten:           von der östlichen Grenze des
Flurstücks 249/3, Flur 4, Gemarkung Linderbach, der Zufahrt zum ehemaligen
Baumarkt auf dem Flurstück 253/3, Flur , Gemarkung Linderbach und der östlichen
Grenze des Flurstücks 261/10, Flur 4, Gemarkung Linderbach
im Süden:          Von
der südlichen Straßenbegrenzungslinie der Straße "Weimarische
Straße",
                              die
nördliche Begrenzung des Bachflurstücks (Linderbach) 328, Flur5, Gemarkung                       Linderbach;
und des Bachflurstücks (Peterbach)277/3, Flur 5, Gemarkung                                        Linderbach,
sowie der südlichen Begrenzungslinie der Flurstücke 278/21 und                                        278/9,
Flur 5,Gemarkung Linderbach
im Westen: Â Â Â Â Â Â von
der östlichen Grenze des Flurstücks 271, Flur 4 Gemarkung Linderbach
Mit dem Bebauungsplan werden folgende
Planungsziele angestrebt:
-
Sicherung
der bestehenden baulichen Nutzung
-
Schutz
der zentralen Versorgungsbereiche
-
Ermöglichung
von Entwicklungen im Sinne des Grundsatzes 8 des Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes        Â
-
Regelung
zur Zulässigkeit von zentrenrelevantem und nicht zentrenrelevantem Einzelhandel im Umgriff des Bebauungsplans
-
Sicherung
zentrenrelevanter Sortimente im Bereich des bestehenden Globus II in Linderbach
-
Ausschluss
von Vergnügungsstätten
05
Das Verfahren wird im vereinfachten
Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §
2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB verzichtet.
(red. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.)