Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan LIN602 für das Gebiet " Linderbach Süd-Ost " (Beschluss des Stadtrates Nr. 1422/09 vom 23.09.2009), bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt Nr. 19 am 09.10.2009 wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB aufgehoben.

 

02

Der Aufstellungsbeschluss, sowie der Beschluss über die Billigung des Entwurfes zum Vorhaben- und Erschließungsplan LIA276 "Am Weiher" beschlossen vom Gemeinderat Linderbach am 06.12.1990, bekannt gemacht durch Aushang am 07.12.1990 wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB aufgehoben.

 

03

Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan LIA276 "Am Weiher" (Beschluss- Nr. 56-12-91, beschlossen vom Gemeinderat Linderbach am 05.02.1991) wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB aufgehoben.

 

04

Für den Bereich des einfachen Bebauungsplans LIN736 "Am Weiherweg" soll gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB ein einfacher Bebauungsplan LIN736 aufgestellt werden.

 

Der Geltungsbereich wird begrenzt:

im Norden:         durch die südliche Straßenbegrenzungslinie der Straße Elsterweg, der nördlichen Begrenzungslinie des Flurstücks 83/3, Flur 4, Gemarkung Linderbach und von der nördlichen Straßenbegrenzungslinie der Straße "Hinter den Wänden" sowie der nördlichen Grenze der Flurstücke 252/5, 265/2,  Flur 4, Gemarkung Linderbach

im Osten:            von der östlichen Grenze des Flurstücks 249/3, Flur 4, Gemarkung Linderbach, der Zufahrt zum ehemaligen Baumarkt auf dem Flurstück 253/3, Flur , Gemarkung Linderbach und der östlichen Grenze des Flurstücks 261/10, Flur 4, Gemarkung Linderbach

im Süden:           Von der südlichen Straßenbegrenzungslinie der Straße "Weimarische Straße",

                               die nördliche Begrenzung des Bachflurstücks (Linderbach) 328, Flur5, Gemarkung                         Linderbach; und des Bachflurstücks (Peterbach)277/3, Flur 5, Gemarkung                                         Linderbach, sowie der südlichen Begrenzungslinie der Flurstücke  278/21 und                                         278/9, Flur 5,Gemarkung Linderbach

im Westen:        von der östlichen Grenze des Flurstücks 271, Flur 4 Gemarkung Linderbach

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

-          Sicherung der bestehenden baulichen Nutzung

-          Schutz der zentralen Versorgungsbereiche

-          Ermöglichung von Entwicklungen im Sinne des Grundsatzes 8 des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes         

-          Regelung zur Zulässigkeit von zentrenrelevantem und nicht zentrenrelevantem  Einzelhandel im Umgriff des Bebauungsplans

-          Sicherung zentrenrelevanter Sortimente im Bereich des bestehenden Globus II in Linderbach

-          Ausschluss von Vergnügungsstätten

 

05

Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13  Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB verzichtet.

 

(red. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.)