Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Es wird festgestellt, dass die städtebauliche Sanierung in dem in Anlage 1.1 dargestellten östlichen Teil des Sanierungsgebietes Innere Oststadt (TAS004 - Teilbereich 2) durchgeführt worden ist. Die Begründung (Anlage 2) zur Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Innere  Oststadt"  SA KRV420 für den östlichen Teilbereich  - TB 2 (TAS004) wird gebilligt.

 

02

Die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Teilaufhebung der Sanierungssatzung Innere Oststadt im Teilbereich 2 (TAS004) gem. § 162 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird beschlossen.

 

03

Es wird festgestellt, dass die städtebauliche Sanierung in dem in Anlage 1.1 dargestellten westlichen Teil des Sanierungsgebietes Innere Oststadt (Teilbereich 1) noch nicht abgeschlossen ist.

 

04

Die Sanierung nach Sanierungssatzung "Innere Oststadt" ist in dem in Anlage 1.1 dargestellten westlichen Teil des Sanierungsgebietes Innere Oststadt (Teilbereich 1) bis zum 31.12.2030 durchzuführen.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 2a bis 2b beigefügt.)