Sitzung: 21.07.2021 StR/005/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0637/21
Beschluss
01
Es wird festgestellt, dass die
Städtebauliche Sanierung in dem in Anlage 1.1 dargestellten Teilbereich (TA
006) der Sanierungssatzung Brühl SA BRV468 erfolgreich durchgeführt worden ist.
Der Begründung (Anlage 2) zur Teilaufhebung der Sanierungssatzung Brühl BRV468
im Teilbereich wird zugestimmt.
02
Die als Anlage 1 beigefügte Satzung über
die Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Brühl" SA BRV468 im
Teilbereich (TAS006) gem. § 162 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird beschlossen.
03
Es wird festgestellt, dass die
städtebauliche Sanierung in dem in Anlage 1.1 dargestellten Sanierungsgebiet
"Brühl" SA BRV468 – Teilbereich noch nicht abgeschlossen ist.
04
Die Sanierung nach Sanierungssatzung "Brühl" ist in dem in Anlage 1.1 dargestellten Sanierungsgebiet "Brühl" BRV468 - Teilbereich bis zum 31.12.2025 durchzuführen.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 14a bis 14b beigefügt.)