Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Es wird festgestellt, dass die Städtebauliche Sanierung in dem in Anlage 1.1 dargestellten Teilbereich (TA 006) der Sanierungssatzung Brühl SA BRV468 erfolgreich durchgeführt worden ist. Der Begründung (Anlage 2) zur Teilaufhebung der Sanierungssatzung Brühl BRV468 im Teilbereich wird zugestimmt.

 

02

Die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Brühl" SA BRV468 im Teilbereich (TAS006) gem. § 162 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird beschlossen.

 

03

Es wird festgestellt, dass die städtebauliche Sanierung in dem in Anlage 1.1 dargestellten Sanierungsgebiet "Brühl" SA BRV468 – Teilbereich noch nicht abgeschlossen ist.

 

04

Die Sanierung nach Sanierungssatzung "Brühl" ist in dem in Anlage 1.1 dargestellten Sanierungsgebiet "Brühl" BRV468 - Teilbereich bis zum 31.12.2025 durchzuführen.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 14a bis 14b beigefügt.)