Sitzung: 21.07.2021 StR/005/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0562/21
Beschluss
01
Es wird festgestellt, dass die
Städtebauliche Sanierung in dem in Anlage 1.1 dargestellten Teil-bereich
Ladestraße (TAS005) der Sanierungssatzung "Äußere Oststadt" SA KRV421
erfolgreich durchgeführt worden ist. Die Begründung (Anlage 2) zur
Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Äußere Oststadt" im Teilbereich
Ladestraße wird gebilligt.
02
Die als Anlage 1 beigefügte Satzung über
die Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Äußere Oststadt" im
Teilbereich Ladestraße (TAS005) gem. § 162 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird
beschlossen.
03
Es wird festgestellt, dass die
städtebauliche Sanierung in dem in Anlage 1.1 dargestellten Sanierungsgebiet
"Äußere Oststadt" - Teilbereich 2 noch nicht abgeschlossen ist.
04
Die Sanierung nach Sanierungssatzung
"Äußere Oststadt" ist in dem in Anlage 1.1 dargestellten Sanierungsgebiet "Äußere
Oststadt" - Teilbereich 2 bis zum 31.12.2030 durchzuführen.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 13a bis 13b beigefügt.)