Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Es wird festgestellt, dass die Städtebauliche Sanierung in dem in Anlage 1.1 dargestellten Teil-bereich Ladestraße (TAS005) der Sanierungssatzung "Äußere Oststadt" SA KRV421 erfolgreich durchgeführt worden ist. Die Begründung (Anlage 2) zur Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Äußere Oststadt" im Teilbereich Ladestraße wird gebilligt.

 

02

Die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Äußere Oststadt" im Teilbereich Ladestraße (TAS005) gem. § 162 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird beschlossen.

 

03

Es wird festgestellt, dass die städtebauliche Sanierung in dem in Anlage 1.1 dargestellten Sanierungsgebiet "Äußere Oststadt" - Teilbereich 2 noch nicht abgeschlossen ist.

 

04

Die Sanierung nach Sanierungssatzung "Äußere Oststadt" ist in dem in Anlage 1.1  dargestellten Sanierungsgebiet "Äußere Oststadt" - Teilbereich 2 bis zum 31.12.2030 durchzuführen.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 13a bis 13b beigefügt.)