Beschluss

 

01

Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.

Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 6) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

02

Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses jeweils gültigen Fassung, wird die 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans HOS536 „Gewerbegebiet Hugo-John-Straße/Paul-Schäfer-Straße“, bestehend aus dem Textbebauungsplan mit Festsetzungen in seiner Fassung vom 01.03.2021(Anlage 3), als Satzung beschlossen.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 10a bis 10c beigefügt.)