Sitzung: 21.07.2021 StR/005/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 5, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 0185/21
Beschluss
01
Der Geltungsbereich wird gegenüber dem
Vorentwurf zum Bebauungsplan (Beschluss-Nr.Â
0117/19 vom 10.04.2019) geändert und entsprechend den zeichnerischen
Festsetzungen gemäß Anlage 2 begrenzt.
02
Die Abwägung zu den im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.
Das Abwägungsergebnis mit Begründung
(Anlage 4) ist Bestandteil des Beschlusses.
03
Der Entwurf des Bebauungsplanes KRV706
ICE-City Ost, - Teil A in seiner Fassung vom 09.06.2021 (Anlage 2) und die
Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
04
Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung werden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 7a und 7d beigefügt.)