Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 5, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Der Geltungsbereich wird gegenüber dem Vorentwurf zum Bebauungsplan (Beschluss-Nr.  0117/19 vom 10.04.2019) geändert und entsprechend den zeichnerischen Festsetzungen gemäß Anlage 2 begrenzt.

 

02

Die Abwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.

Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 4) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

03

Der Entwurf des Bebauungsplanes KRV706 ICE-City Ost, - Teil A in seiner Fassung vom 09.06.2021 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

04

Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung werden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 7a und 7d beigefügt.)