Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 7, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Die unverzügliche Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens für die Bestellung eines Erbbaurechtes an dem Grundstück Dalbergsweg 2/2a der Gemarkung Erfurt-Mitte, Flur 147, Flurstück 340/2 (5047 m²) und dem Flurstück 345/1 (16 m²) mit einer Laufzeit von minimal 25 und maximal 50 Jahren zu einem jährlichen Erbbauzins von 2%, demnach jährlich mindestens in Höhe von  31.000 EUR (monatlich 2.583,33 EUR) sowie die Übertragung der sich auf den Flurstücken befindlichen Gebäude zum Festpreis von 90.000,00 EUR mittels Exposé (Anlage 2) wird beschlossen. Die 2% Erbpachtzins werden mit der vertraglichen Festschreibung gemeinnütziger Ziele und Zwecke (wie bspw. kultureller-, sozialer- und/oder Bildungsaufgaben) begründet.

 

02

Nach einer zweimonatigen Ausschreibung des Objektes werden die eingegangenen Gebote durch die Stadtverwaltung entsprechend den Bewertungskriterien ausgewertet und dem Stadtrat nach vormaligem Votum im zuständigen Fachausschuss wird anschließend in einer separaten Drucksache eine Empfehlung gegeben, anhand derer nach Vorstellung der Angebote und Bewerber der Stadtrat über den Zuschlag entscheidet. Der Stadtrat ist nicht verpflichtet dieser Empfehlung zu folgen und kann andere Prämissen zu seiner eigenen Bewertung heranziehen. Erteilt der Stadtrat keinen Zuschlag ist ein neues Verfahren zu initiieren.

 

03

Die Sicherung eines Vorkaufsrechtes am Erbbaurecht zu Gunsten der Stadt, die Sicherung einer Option zum Herauslösen der benötigten Fläche für die geplante Stadtbahnstrecke Puschkinstraße und die Sicherung der multifunktionalen Nutzung mit einer Zweckbindung im Erbbaurechtsvertag bzw. im Erbbaugrundbuch des Erbbauberechtigten werden beschlossen.

 

04

Die Bewertungsmatrix ist dem zuständigen Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Rechnungsprüfung und Vergaben bis zum 28.07.2021 vorzulegen. Hierbei ist auch der Aspekt der kulturellen bzw. kulturwirtschaftlichen Nutzung des Gebäudeensembles signifikant zu gewichten. Konzepte zur Misch- oder Teilnutzung einzelner Gebäudeteile sowie Bietergemeinschaften sind zulässig.

 

05

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, entsprechend des gültigen Stadtratsbeschlusses zur DS 0392/19 ein separates Interessenbekundungsverfahren für eine temporäre Zwischennutzung des Stadtgartens (Gebäude und Außenanlagen) bis zum Beginn der Bauarbeiten zu initiieren. Grundlage für das Interessenbekundungsverfahren ist eine temporäre kulturelle oder kulturwirtschaftliche Zwischennutzung des Stadtgartens.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 21a und 21b beigefügt.)