Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 7, Enthaltungen: 14, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Die Anlage 1 „Privatrechtliche Entgelte für die Verpflegung in den Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Erfurt -Essengeld KitaEF-“ wird beschlossen.

 

02

Die den „Privatrechtlichen Entgelte für die Verpflegung in den Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Erfurt -Essengeld KitaEF-“ zugrunde liegende Kalkulation (Anlage 2) wird dahingehend geändert, sodass im Jahr 2021 291.360 statt 270.000 Verpflegungstage als kalkulatorische Grundlage zugrunde angenommen werden.

 

03

Der Stadtrat bestätigt den Beschluss zur Drucksache 2012/18 „Handhabung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes bei der Zuordnung von Verpflegungs- und Betriebskosten“ als maßgebend für die Berechnung der Verpflegungsentgelte.

 

04

Die „Privatrechtlichen Entgelte für die Verpflegung in den Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Erfurt -Essengeld KitaEF-“ sind zukünftig jährlich zu evaluieren und spätestens alle zwei Jahre anzupassen.

 

05

In jeder Evaluierung sind auch Möglichkeiten und Maßnahmen (z.B. zentralisierte Beschaffung) zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit zu betrachten und dem Jugendhilfeausschuss vorzulegen.

 

06

Der Stadtelternbeirat (STEB) ist in den Prozess einzubeziehen.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 1a und 1b beigefügt.)