Sitzung: 14.07.2021 StR/021/2021
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 7, Enthaltungen: 14, Befangen: 0
Vorlage: 0270/21
Beschluss
01
Die Anlage 1 „Privatrechtliche Entgelte für
die Verpflegung in den Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der
Landeshauptstadt Erfurt -Essengeld KitaEF-“ wird beschlossen.
02
Die den „Privatrechtlichen Entgelte für die
Verpflegung in den Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der
Landeshauptstadt Erfurt -Essengeld KitaEF-“ zugrunde liegende Kalkulation
(Anlage 2) wird dahingehend geändert, sodass im Jahr 2021 291.360
statt 270.000 Verpflegungstage als kalkulatorische Grundlage zugrunde
angenommen werden.
03
Der Stadtrat bestätigt den Beschluss zur
Drucksache 2012/18 „Handhabung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes
bei der Zuordnung von Verpflegungs- und Betriebskosten“ als maßgebend für die
Berechnung der Verpflegungsentgelte.
04
Die „Privatrechtlichen Entgelte für die
Verpflegung in den Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Landeshauptstadt
Erfurt -Essengeld KitaEF-“ sind zukünftig jährlich zu evaluieren und spätestens
alle zwei Jahre anzupassen.
05
In jeder Evaluierung sind auch
Möglichkeiten und Maßnahmen (z.B. zentralisierte Beschaffung) zur Steigerung
der Wirtschaftlichkeit zu betrachten und dem Jugendhilfeausschuss vorzulegen.
06
Der Stadtelternbeirat (STEB) ist in den
Prozess einzubeziehen.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 1a und 1b beigefügt.)