Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 Abs. 2a Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes 2021, dem Golf Club Erfurt e.V. finanzielle Mittel i.H.v. 250,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffung / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u.a. Ersatzbeschaffung Terrassenmöbel) bzw. der schon getätigten Anschaffung / Ausgaben eingesetzt werden.