Beschluss

 

Die Entwurfsplanung für das Investitionsvorhaben "Neubau der Grundschule in Vieselbach" (Anlagen 1-5[1]) wird im Sinne des § 10 Abs. 3 ThürGemHV beschlossen und bildet damit die Grundlage für die weiteren Planungen und Ausschreibungen der Bauleistungen.

 

 



[1]  Die Anlagen 1-5 sind der Niederschrift beigefügt.