Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.)  Entsprechend § 19 b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem  Ortsteilbürgermeister für die bereits stattgefundene Einweihung der Waldschenke, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel in Höhe von 22,21 EUR (für Sekt und Orangensaft) zur Verfügung gestellt.

2.)  Bereits getätigte Ausgaben, die dem Beschlussinhalt entsprechen, werden anerkannt.

3.)  Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.