Beschluss:

Der Ortsteilbürgermeister stellt aufgrund von Dringlichkeiten den Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Folgender Tagungsordnungspunkt soll als Nachtrag zur Tagesordnung aufgenommen werden:

 

3.1. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung - Repräsentationsmittel des Ortsteilbürgermeisters - Erstattung Auslagen 2020

 

Die Dringlichkeit wird mit den bereits vorliegenden Rechnungen begründet. Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt. Somit wird die Tagesordnung um den Punkt 3. 1. erweitert.