Sitzung: 16.03.2021 OR ROH/003/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0536/21
Beschluss
1. Vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes werden entsprechend § 19a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben finanzielle Mittel in Höhe von 150,00 EUR zur Verfügung gestellt.
2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.
3. Die finanziellen Mittel werden auch für bereits getätigte Ausgaben vor der Beschlussfassung zur Verfügung gestellt.