Sitzung: 28.04.2021 StR/018/2021
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 7, Enthaltungen: 10, Befangen: 0
Vorlage: 1600/20
Beschluss
01
Die Veräußerung der Grundstücke
"Hermannsplatz 7", "Holzheienstraße 1" und
"Holzheienstraße 3" in der Gemarkung Erfurt-Mitte, Flur 147
Flurstücke 284, 285 und 287, mit einer Fläche von insgesamt 1.252 m², nach
vorheriger öffentlicher Ausschreibung entsprechend der "Erfurter
Richtlinie zur Veräußerung städtischer Grundstücke und Liegenschaften nach Konzept"
wird beschlossen. Hierbei findet die geänderte Bewertungsmatrix (Anlage 2)
Anwendung. Alternativ zur Veräußerung soll auch die Bestellung eines
Erbbaurechtes mit einer Laufzeit von maximal 90 Jahren zu mindestens 4 %
Erbbauzins möglich sein.
02
Die Stadtverwaltung legt im Vorfeld dar,
wie die jetzigen Mieter/-innen eingebunden, und wie sie im Zuge dessen über die
Rahmenbedingungen der Ausschreibung informiert werden sollen.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 1a und 1b beigefügt.)