Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 5, Enthaltungen: 9, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in geeigneter Form einen „revolvierenden Bodenfonds“ z.B. im Sinne einer Sonderrücklage, einzurichten.

 

02

Einnahmen aus der „Eigenheimrichtlinie“ sowie der „Erfurter Richtlinie zur Veräußerung städtischer Grundstücke und Liegenschaften nach Konzept“ sind dem Fonds zur strategischen Bodenbevorratung zuzuführen.