Sitzung: 28.04.2021 StR/018/2021
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 1811/20
Beschluss
01
Die Landeshauptstadt soll prüfen, ob und
inwiefern es möglich ist, dass Bäume, die als städtische Ersatzpflanzung gelten
und für die keine Flächen im Stadtgebiet gefunden werden, auf Wunsch von
Grundstücksbesitzer auch auf deren eigenen Grundstück gepflanzt werden können.
Der Umfang der Nachpflanzungen soll insofern freigegeben werden können, Bäume
werden von Privatpersonen dafür zur Verfügung gestellt. Dabei wird
sichergestellt, dass die Nachpflanzungen dauerhaft zu einer Erhöhung der Anzahl
der bereits vorhandenen Bestandsbäume führen.
02
Die Ersatzpflanzungen sind quartier- oder stadtteilbezogen dort vorzunehmen, wo die Fällungen stattgefunden haben.