Sitzung: 23.03.2021 OR GOT/003/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0450/21
Beschluss:
Entsprechend
§ 19 a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin
oder einem von ihr Beauftragten zur Erfüllung / Wahrnehmung der
Repräsentationsaufgaben, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes,
finanzielle Mittel i.H.v. 250,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden
Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.