Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19 a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem  Ortsteilbürgermeister zur Erfüllung/Wahrnehmung der Repräsentationsaufgaben, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR zur Verfügung  gestellt.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen. 

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.