Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Förderverein „St. Dionysius-Kirche“ Salomonsborn e.V., für die Organisation eines Konzertes und die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten, u. a. Honorar vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Bereits getätigte Ausgaben, die dem Beschlussinhalt entsprechen, werden anerkannt.