Sitzung: 18.03.2021 OR SAL/003/2021
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 0411/21
Beschluss:
Entsprechend
§ 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Förderverein
„St. Dionysius-Kirche“ Salomonsborn e.V., für die Organisation eines Konzertes
und die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten, u. a. Honorar vorbehaltlich
der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 EUR zur
Verfügung gestellt.
Bereits getätigte Ausgaben, die dem Beschlussinhalt entsprechen, werden anerkannt.