Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Entsprechend § 19 a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem  Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben finanzielle Mittel – vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes 2021 – in Höhe von 250,00 EUR zur Verfügung  gestellt. Für den Verwendungsnachweis werden bereits getätigte Ausgaben anerkannt.