Sitzung: 15.04.2021 JHA/003/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0179/21
Beschluss
Der § 9 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschuss wird wie folgt ergänzt:
(Ergänzungen fett markiert
und unterstrichen)
"(1) Angelegenheiten zur Tagesordnung der Sitzung des Jugendhilfeausschusses sind nur zulässig, wenn der Jugendhilfeausschuss für den Gegenstand der Beratung und/oder Beschlussfassung zuständig ist und wenn sie schriftlich durch den Oberbürgermeister, einem beratenden oder einem stimmberechtigen Jugendhilfeausschussmitglied, oder einem Unterausschuss beantragt werden und spätestens 14 Tage vor der Sitzung im Bereich Oberbürgermeister eingegangen sind."