Sitzung: 16.12.2020 StR/010/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1350/20
Beschluss
01
Die Zwischenabwägung zu einem Teil der im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.
Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 5) ist Bestandteil des
Beschlusses.
02
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes LOV658 „Wohnbebauung
Braugoldareal“ in seiner Fassung vom 01.10.2020 (Anlage 2) mit
dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3.1) und die Begründung (Anlage
4) werden gebilligt.
03
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Vorhaben- und
Erschließungsplan sowie die Begründung werden nach § 13a Abs. 2
Satz 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2
Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 4a bis 4e1 beigefügt.)