Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 5, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 21.04.2020 für das Vorhaben „ZooWohnen – Gemeinschaftliches Wohnen„ wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.

 

02

Für den Bereich nördlich und westlich des Jakob-Kaiser-Rings soll gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB  der vorhabenbezogene Bebauungsplan ROB743 "Zoowohnen" aufgestellt werden. Der Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im Vorentwurf zum Bebauungsplan umgrenzt.

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

-            Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von flächensparenden, verdichteten Wohnungsbau als Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Mehrfamilienhäuser.

-      Schaffung eines Quartierszentrums

-            Ermöglichung gemeinschaftlicher Wohnformen

-      Vernetzung des neuen Quartieres mit der Umgebung

-      Eine möglichst verkehrsarme Erschließung der Wohngebäude

-            Schaffung eines Ãœbergangs zwischen bestehenden Siedlungselementen im Osten und Süden

-            Sicherung gestalterischer Grundprinzipien für Haupt- und Nebengebäude sowie Freiflächen.

-            Qualifizierung des Vorentwurfes bezüglich seiner städtebaulichen und freiraumplanerischen Qualität

-            Prüfung der Festsetzung von Retentionsgründächern im Sinne der Klimaanpassung

 

03

Der Vorhaben- und Erschließungsplan "Entwicklung gemeinschaftlichen Wohnens am Zoo, Erfurt" in seiner Fassung vom 26.07.2020 (Anlage 2) und die Begründung zum Vorentwurf in der Fassung vom 30.10.2020 (Anlage 3) werden als Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und dessen Begründung gebilligt.

 

04

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ROB743 "Zoowohnen" und dessen Begründung durchgeführt.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3a bis 3c beigefügt.)