Sitzung: 16.12.2020 StR/010/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 5, Befangen: 0
Vorlage: 1316/20
Beschluss
01
Dem Antrag auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 21.04.2020 für das Vorhaben
„ZooWohnen – Gemeinschaftliches Wohnen„ wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB
nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll
eingeleitet werden.
02
Für den Bereich nördlich und westlich des
Jakob-Kaiser-Rings soll gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan ROB743
"Zoowohnen" aufgestellt werden. Der Bereich wird entsprechend der
zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im Vorentwurf zum
Bebauungsplan umgrenzt.
Mit dem Bebauungsplan werden folgende
Planungsziele angestrebt:
-
Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von
flächensparenden, verdichteten Wohnungsbau als Einfamilienhäuser, Doppelhäuser
und Mehrfamilienhäuser.
-Â Â Â Â Â Schaffung eines Quartierszentrums
-
Ermöglichung
gemeinschaftlicher Wohnformen
-Â Â Â Â Â Vernetzung des neuen Quartieres mit der
Umgebung
-     Eine möglichst verkehrsarme Erschließung
der Wohngebäude
-
Schaffung
eines Übergangs zwischen bestehenden Siedlungselementen im Osten und Süden
-
Sicherung
gestalterischer Grundprinzipien für Haupt- und Nebengebäude sowie Freiflächen.
-
Qualifizierung
des Vorentwurfes bezüglich seiner städtebaulichen und freiraumplanerischen
Qualität
-
Prüfung
der Festsetzung von Retentionsgründächern im Sinne der Klimaanpassung
03
Der Vorhaben- und Erschließungsplan
"Entwicklung gemeinschaftlichen Wohnens am Zoo, Erfurt" in seiner
Fassung vom 26.07.2020 (Anlage 2) und die Begründung zum Vorentwurf in der
Fassung vom 30.10.2020 (Anlage 3) werden als Vorentwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes und dessen Begründung gebilligt.
04
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung
des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ROB743
"Zoowohnen" und dessen Begründung durchgeführt.
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
(red. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3a bis 3c beigefügt.)