Sitzung: 16.12.2020 StR/010/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 13, Enthaltungen: 16, Befangen: 0
Vorlage: 2229/20
Beschluss
01
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle
laufenden und zukünftigen Stellenbesetzungsverfahren, die nach §29 Abs. 3 ThürKo
der Zustimmung des Stadtrats bedürfen, so schnell als möglich durchzuführen und
abzuschließen.
02
Covid-19 bedingte Veränderungen im Zeitplan
des Stellenbesetzungsverfahrens sind nur in begründeten Ausnahmefällen und
unter Zustimmung des Personalrates zulässig.
03
Zur Erfüllung von BP 01 sind bis zum
31.12.2020 Konzepte und Modelle zu entwickeln und umzusetzen, um Covid-19
bedingte Verzögerungen auszuschließen.
04
Für alle weiteren Stellenbesetzungsverfahren soll der Oberbürgermeister nach den Beschlusspunkten 1 bis 3 verfahren.