Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 13, Enthaltungen: 16, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle laufenden und zukünftigen Stellenbesetzungsverfahren, die nach §29 Abs. 3 ThürKo der Zustimmung des Stadtrats bedürfen, so schnell als möglich durchzuführen und abzuschließen.

 

02

Covid-19 bedingte Veränderungen im Zeitplan des Stellenbesetzungsverfahrens sind nur in begründeten Ausnahmefällen und unter Zustimmung des Personalrates zulässig.

 

03

Zur Erfüllung von BP 01 sind bis zum 31.12.2020 Konzepte und Modelle zu entwickeln und umzusetzen, um Covid-19 bedingte Verzögerungen auszuschließen.

 

04

Für alle weiteren Stellenbesetzungsverfahren soll der Oberbürgermeister nach den Beschlusspunkten 1 bis 3 verfahren.