Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 9, Enthaltungen: 10, Befangen: 0

Beschluss

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Benutzungsart „Carsharing auf öffentlichen Flächen“ eine Sondernutzungsgebühr festzulegen, die pro Jahr 200 EUR/Stellplatz innerhalb des Stadtrings und 100 EUR/Stellplatz außerhalb des Stadtrings beträgt.