Sitzung: 16.12.2020 StR/010/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 9, Enthaltungen: 10, Befangen: 0
Vorlage: 1791/20
Beschluss
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für
die Benutzungsart „Carsharing auf öffentlichen Flächen“ eine Sondernutzungsgebühr
festzulegen, die pro Jahr 200 EUR/Stellplatz innerhalb des Stadtrings und 100
EUR/Stellplatz außerhalb des Stadtrings beträgt.