Sitzung: 16.12.2020 StR/010/2020
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 7, Befangen: 0
Vorlage: 1541/20
Beschluss
01
Die
Stadtverwaltung erarbeitet gemäß den folgenden Beschlusspunkten bis Ende 2021
ein “Hochschulstandortentwicklungskonzept.” Der Oberbürgermeister stellt dafür
die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen bereit.
02
Bisherige
Kooperationen und Projekte werden evaluiert und notwendige Aktualisierungen
vorgeschlagen. Auf Basis derer werden mit den Hochschulleitungen und dem
Kommunalen Hochschul- und Studierendenbeirat die Zielstellungen des Konzepts
erarbeitet und zusammen mit der Erarbeitungsweise dem zuständigen Ausschuss bis
Juli 2021 vorgestellt. Dabei
sind das Integrierte Stadtentwicklungskonzept der Stadt Erfurt (ISEK) und die
vorgegebene Struktur- und Entwicklungsplanung für die staatlichen Hochschulen
des Landes (u.a. Rahmenvereinbarung V) einbezogen.
03
Die
Stadtverwaltung führt Gespräche mit den Hochschulleitungen zu den angestrebten
Entwicklungszielen, dabei werden damit einhergehende, sich verändernde
Anforderungen an den Hochschulstandort aufgenommen. Für notwendige strategische
Entscheidungen wird auf Initiative des KHSBR ein Lenkungsausschuss
eingerichtet, der sich aus dem Oberbürgermeister, je einer Vertreter/-in der
Hochschulpräsidien, den Vorsitzenden des KHSBR sowie je einer Vertreter/-in der
Studierendenbeiräte zusammensetzt. Der Ausschuss legt die Arbeitsweise fest. In
der Erarbeitung sind zivilgesellschaftliche Akteure und relevante
Interessengruppen themenbezogen einzubeziehen (u. a. IHK und Studierendenwerk).
Projekt- oder Abschlussarbeiten von Studierenden können zu einzelnen
Themen für die Erstellung des Hochschulstandortentwicklungskonzepts einbezogen
werden.
04
Die
Anforderungen und Erwartungen der verschiedenen hochschulinternen Statusgruppen
sowie der internationalen Studierenden und Forschenden an einen attraktiven
Hochschulstandort werden im Konzept aufgenommen und mit möglichen Maßnahmen
untersetzt. Die Bedarfe werden themen- und statusgruppenübergreifend erfasst.
05
Im
Konzept werden Möglichkeiten einer engeren Kooperation zwischen Stadt,
Hochschulen und Zivilgesellschaft eruiert und weitergehende Vorschläge
unterbreitet. Ziele sind u.a.: Förderung von Austausch, Plattform für (Erfurter)
Wissenschaft, Vernetzung mit der Erfurter Wirtschaft und Forschung, Bindung von
Absolvent*innen an Erfurt und Thüringen u. a. durch soziokulturelle Angebote,
verlässliche Kinderbetreuungsplätze, verbesserte Jobperspektiven und die
Einbindung der Perspektiven von Studierenden wie Lehrenden in Stadt- und
Zivilgesellschaft, Schaffung von niedrigschwelligen, studentischen
Anlaufpunkten (selbstverwaltete Raum/Café/etc.), Verknüpfung von
städtebaulicher Entwicklung und der baulichen Entwicklung der Hochschulen, gute
Fahrradinfrastruktur.
06
Im
Konzept wird in Abstimmung mit der Stadtverwaltung und den Hochschulen eine
Strategie für eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit für die Hochschulstadt
Erfurt entwickelt. Der Entwurf wird mit dem Lenkungsausschuss abgestimmt.
07
Der
Prozess der Konzeptentwicklung ist möglichst offen zu gestalten und soll eine
Diskussion um die Hochschulstadt Erfurt auslösen. Geeignete Beteiligungsformate
(sowohl in Präsenz als auch online) sind für alle Zielgruppen zu nutzen.
08
Das
Entwicklungskonzept für die Hochschulstadt Erfurt stellt neben konzeptionellen
Überlegungen auch die Kosten für eine Umsetzung dar, aufgeschlüsselt für die
einzelnen Bereiche. Dem gegenüber sollen mögliche Kosten einer Schrumpfung der
Einwohnerzahlen bzw. der Studierendenzahlen oder weiterer möglicher negativer
Entwicklungen des Standortes berücksichtigt werden. Für die Umsetzung des
Konzepts sind verschiedene Finanzierungsmodelle zu prüfen (Fördermöglichkeiten,
gemeinsame Finanzierung mit dem Land Thüringen, Drittmittelakquise der
Hochschulen, …) und mit in das Konzept aufzunehmen.