Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 7, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Die Stadtverwaltung erarbeitet gemäß den folgenden Beschlusspunkten bis Ende 2021 ein “Hochschulstandortentwicklungskonzept.” Der Oberbürgermeister stellt dafür die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen bereit.

 

02

Bisherige Kooperationen und Projekte werden evaluiert und notwendige Aktualisierungen vorgeschlagen. Auf Basis derer werden mit den Hochschulleitungen und dem Kommunalen Hochschul- und Studierendenbeirat die Zielstellungen des Konzepts erarbeitet und zusammen mit der Erarbeitungsweise dem zuständigen Ausschuss bis Juli 2021 vorgestellt. Dabei sind das Integrierte Stadtentwicklungskonzept der Stadt Erfurt (ISEK) und die vorgegebene Struktur- und Entwicklungsplanung für die staatlichen Hochschulen des Landes (u.a. Rahmenvereinbarung V) einbezogen.

 

03

Die Stadtverwaltung führt Gespräche mit den Hochschulleitungen zu den angestrebten Entwicklungszielen, dabei werden damit einhergehende, sich verändernde Anforderungen an den Hochschulstandort aufgenommen. Für notwendige strategische Entscheidungen wird auf Initiative des KHSBR ein Lenkungsausschuss eingerichtet, der sich aus dem Oberbürgermeister, je einer Vertreter/-in der Hochschulpräsidien, den Vorsitzenden des KHSBR sowie je einer Vertreter/-in der Studierendenbeiräte zusammensetzt. Der Ausschuss legt die Arbeitsweise fest. In der Erarbeitung sind zivilgesellschaftliche Akteure und relevante Interessengruppen themenbezogen einzubeziehen (u. a. IHK und Studierendenwerk). Projekt- oder Abschlussarbeiten von Studierenden können zu einzelnen Themen für die Erstellung des Hochschulstandortentwicklungskonzepts einbezogen werden.

 

04

Die Anforderungen und Erwartungen der verschiedenen hochschulinternen Statusgruppen sowie der internationalen Studierenden und Forschenden an einen attraktiven Hochschulstandort werden im Konzept aufgenommen und mit möglichen Maßnahmen untersetzt. Die Bedarfe werden themen- und statusgruppenübergreifend erfasst.

 

05

Im Konzept werden Möglichkeiten einer engeren Kooperation zwischen Stadt, Hochschulen und Zivilgesellschaft eruiert und weitergehende Vorschläge unterbreitet. Ziele sind u.a.: Förderung von Austausch, Plattform für (Erfurter) Wissenschaft, Vernetzung mit der Erfurter Wirtschaft und Forschung, Bindung von Absolvent*innen an Erfurt und Thüringen u. a. durch soziokulturelle Angebote, verlässliche Kinderbetreuungsplätze, verbesserte Jobperspektiven und die Einbindung der Perspektiven von Studierenden wie Lehrenden in Stadt- und Zivilgesellschaft, Schaffung von niedrigschwelligen, studentischen Anlaufpunkten (selbstverwaltete Raum/Café/etc.), Verknüpfung von städtebaulicher Entwicklung und der baulichen Entwicklung der Hochschulen, gute Fahrradinfrastruktur.

 

06

Im Konzept wird in Abstimmung mit der Stadtverwaltung und den Hochschulen eine Strategie für eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit für die Hochschulstadt Erfurt entwickelt. Der Entwurf wird mit dem Lenkungsausschuss abgestimmt.

 

07

Der Prozess der Konzeptentwicklung ist möglichst offen zu gestalten und soll eine Diskussion um die Hochschulstadt Erfurt auslösen. Geeignete Beteiligungsformate (sowohl in Präsenz als auch online) sind für alle Zielgruppen zu nutzen.

 

08

Das Entwicklungskonzept für die Hochschulstadt Erfurt stellt neben konzeptionellen Überlegungen auch die Kosten für eine Umsetzung dar, aufgeschlüsselt für die einzelnen Bereiche. Dem gegenüber sollen mögliche Kosten einer Schrumpfung der Einwohnerzahlen bzw. der Studierendenzahlen oder weiterer möglicher negativer Entwicklungen des Standortes berücksichtigt werden. Für die Umsetzung des Konzepts sind verschiedene Finanzierungsmodelle zu prüfen (Fördermöglichkeiten, gemeinsame Finanzierung mit dem Land Thüringen, Drittmittelakquise der Hochschulen, …) und mit in das Konzept aufzunehmen.