Sitzung: 08.12.2020 BuK/008/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2064/20
Beschluss
01
Den in der Anlage 1 aufgeführten Kulturvereinen wird gemäß der
Richtlinie der Landeshauptstadt Erfurt zur kommunalen Kulturförderung eine
institutionelle Förderung in angegebener Höhe für das Jahr 2021 gewährt.
02
Die finanzielle Unterstützung der Vereine steht unter
Haushaltsvorbehalt.
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 - Institutionelle Förderung im kulturellen Bereich 2021 - redaktionelle Anmerkung: Liegt der Niederschrift als Anlage 2 bei.