Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss

01

Den in der Anlage 1 aufgeführten Kulturvereinen wird gemäß der Richtlinie der Landeshauptstadt Erfurt zur kommunalen Kulturförderung eine institutionelle Förderung in angegebener Höhe für das Jahr 2021 gewährt.

 

02

Die finanzielle Unterstützung der Vereine steht unter Haushaltsvorbehalt.

 

Anlagenverzeichnis

Anlage 1 - Institutionelle Förderung im kulturellen Bereich 2021 - redaktionelle Anmerkung: Liegt der Niederschrift als Anlage 2 bei.