Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Lt. § 17 der Ortsteilverfassung erhält die Kirmesgesellschaft "Rohda Rockt" e.V. eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 400,00 EUR für das bereits stattgefundene Kirchweihfest mit Einweihung der Kirchturmuhr. Bereits getätigte Ausgaben vor Beschlussfassung sollen berücksichtigt werden.