Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19 (a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten finanzielle Mittel in Höhe von 250,00 EUR zu Verfügung gestellt, für die Auszeichnung von Bürgern, die sich durch besonderes ehrenamtliches Engagement zum Wohl des Ortsteils ausgezeichnet haben (hier: Erwerb von Wellnesspräsenten).

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.