Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Dem Amt für  Grundstücks- und Gebäudeverwaltung werden gem. § 4 (3) i. V. m . § 8 (1 b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, finanzielle Mittel in Höhe von 1.000,00 Euro  für notwendige elektrotechnische Instandsetzungsarbeiten  (ohne Einbau von Komfort-Meldern) zur Verfügung gestellt.