Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Zusätzlich zum Beschluss 0998/20 vom 08.06.2020 werden entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt für dringliche Sanierungs- und Unterhaltungsarbeiten der Bürgerhäuser sowie zur Anschaffung von Ausstattungsgegenständen und beweglichem Anlagevermögen (u.a. Jalousien, Akkustikabsorber, Leinwand), weitere finanzielle Mittel i.H.v. 1739,23 EUR, zur Verfügung gestellt.