Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18 (d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Verein zur Förderung des Feuerwehrgedankens Erfurt – Hochheim e.V. finanzielle Mittel i.H.v. 378,84 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (Anschaffungen für Veranstaltungen u.a. Feuerschale, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Thermoskannen sowie Anschaffungen von Ausbildungsgegenständen für Jugendfeuerwehr u.a. Ausbildungscomputer mit Software und Zubehör, Notrufkoffer) bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.