Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

1.         Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 (2) a) der Ortsteilverfassung werden dem Möbisburger SV e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 765,37 Euro zur Verfügung gestellt.

2.         Diese Unterstützung wird für die dringend erforderliche Ersatzbeschaffung einer Landematte für Sportakrobatik verwendet.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.