Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 7, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Aus Mitteln der Kulturdirektion im Haushaltsjahr 2020 wird bis zum 15.11.2020 ein Verfahren etabliert, das zugleich Musikerinnen und Musiker, Veranstalterinnen und Veranstalter von Live-Musik und Veranstaltungstechnikerinnen und Techniker unterstützt, indem sich die jeweiligen Veranstalterinnen und Veranstalter sowie die Kulturdirektion die anfallenden Gagen, Honorare und Ausleihgebühren hälftig teilen. Die entsprechenden Mittel sind vorher zu beantragen.