Sitzung: 11.11.2020 StR/007/2020
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 7, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1947/20
Beschluss
Aus Mitteln der Kulturdirektion im
Haushaltsjahr 2020 wird bis zum 15.11.2020
ein Verfahren etabliert, das zugleich Musikerinnen und Musiker,
Veranstalterinnen und Veranstalter von Live-Musik und
Veranstaltungstechnikerinnen und Techniker unterstützt, indem sich die
jeweiligen Veranstalterinnen und Veranstalter sowie die Kulturdirektion die
anfallenden Gagen, Honorare und Ausleihgebühren hälftig teilen. Die
entsprechenden Mittel sind vorher zu beantragen.