Sitzung: 12.10.2020 OR SCH/007.1/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1980/20
Beschluss
Entsprechend § 17
(2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Schmiraer
Carnevalsverein e.V., finanzielle Mittel i.H.v. 449,63 EUR zur Verfügung
gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für Eintrittsgelder, zum Kauf von Preisen und Präsenten sowie im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehende Kosten eingesetzt werden.
Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.