Sitzung: 08.10.2020 OR NIE/007/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1959/20
Beschluss
Zusätzlich zum Beschluss 1553/20 vom 27.08.2020 werden entsprechend § 4 (3), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für dringliche Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten im Bürgerhaus Niedernissa sowie zum Kauf von beweglichem Anlagevermögen, weitere finanzielle Mittel in Höhe von 2030,86 EUR bereitgestellt.