Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 4 (3), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden zum Kauf von beweglichem Anlagevermögen (u.a. Stehtische), finanzielle Mittel in Höhe von 533,40 EUR bereitgestellt.