Sitzung: 06.10.2020 OR FRI/007/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1927/20
Beschluss
Entsprechend § 4(3) i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für die Reparatur (Ersatzteil) des vorhandenen Grills, finanzielle Mittel i.H.v. 46,40 EUR, zur Verfügung gestellt.