Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.)  Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 (2) a) der Ortsteilverfassung werden dem Kirmesverein Stotternheim 2002 e. V. für das am 17.10.2020 stattfindende Kirmesständchen (Honorar der Kirmeskapelle) finanzielle Mittel in Höhe von 600,00 Euro zur Verfügung gestellt.

2.)  Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.